TT EKONOM
Gründung von Firmen und Tochtergesellschaften
Nachdem die Entscheidung getroffen wurde, ein Unternehmen in Kroatien zu gründen, tauchen neue Fragen auf.
Wie starte ich ein Unternehmen?
Welche Rechtsform (Aktiengesellschaft, GmbH, einfache GmbH, Einzelunternehmer) ist die beste für mein Unternehmen?
Welche Kosten fallen bei einer Firmengründung an?
Mit welchen Fixkosten muss ich im ersten Betriebsjahr rechnen?
Benötige ich eine Adresse, um ein Unternehmen zu gründen?
Muss ich Mitarbeiter haben?
Wie läuft die Eröffnung einer Zweigniederlassung ab?
Benötige ich eine Arbeitserlaubnis, um in Kroatien zu arbeiten?
Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis?
Dies sind nur einige der häufigsten Fragen. Ein ausländischer Investor gründet oder beteiligt sich an der Gründung von Unternehmen in der Republik Kroatien, unter der Bedingung der angenommenen Gegenseitigkeit, erwirbt Rechte und übernimmt Verpflichtungen an ihnen unter den gleichen Bedingungen und hat die gleiche Position wie eine inländische Person.
Ausländische Unternehmen und ausländische Einzelunternehmer dürfen jedoch bis zur Gründung einer Zweigniederlassung keine dauerhafte Tätigkeit im Gebiet der Republik Kroatien ausüben. Folgende Beispiele gelten nicht als Ausübung einer Tätigkeit: gelegentliche oder einmalige Arbeiten, d. h. eine Arbeit in gegebener Frist ausüben (Begriff der Dienstleistungsfreiheit gemäß dem Besitzstand).
TT Ekonom ist eine All-in-One-Lösung, wenn Sie:
• ein Unternehmen in Kroatien gründen und damit Erfolg haben wollen.
• Fachleute benötigen, die den Papierkram und die bürokratische Arbeit für Sie erledigen.
• Buchhaltung und Rechnungswesen nach kroatischem Recht führen wollen.
Der Ablauf einer Firmengründung lässt sich in folgenden Schritten kurz zusammenfassen:
✓ TREFFEN UND BERATUNG
✓ ANTRAG AUF OIB STELLEN (PERSÖNLICHE IDENTIFIKATIONSNUMMER)
✓ AUFBEREITUNG DER DATEN UND DOKUMENTATION
✓ STARTEN DES VERFAHRENS ZUR ERÖFFNUNG EINES UNTERNEHMENS
✓ FIRMENREGISTRIERUNG
✓ ERÖFFNUNG EINES BANKKONTOS
✓ BUCHFÜHRUNG EINRICHTEN UND DAS UNTERNEHMEN STARTEN
GRÜNDUNG EINES UNTERNEHMENS
Aktiengesellschaften (d.d.-Gesellschaften)
Ausländische Investoren können Eigentum und Anteile an Aktiengesellschaften erwerben. Der Mindestbetrag des Stammkapitals für die Gründung einer Aktiengesellschaft beträgt 200.000 HRK, wobei der Nennwert pro Aktie nicht weniger als 10 HRK betragen darf.
GMBH (d.o.o.-Gesellschaft)
Das Mindeststammkapital für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt 20.000 HRK, wobei der Nennbetrag eines Geschäftsanteils nicht weniger als 200 HRK betragen darf. Vor der Eintragung einer Gesellschaft in das Gerichtsregister muss jeder Gründer mindestens ein Viertel des Stammkapitals bar einzahlen, wobei die Summe aller Bareinlagen ein Viertel des Grundkapitals nicht unterschreiten darf.
EINFACHE GMBH (j.d.o.o.)
Eine Gesellschaft mit höchstens fünf Mitgliedern und einem Vorstandsmitglied kann vereinfacht als einfache Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet werden. Der Mindestbetrag des Stammkapitals einer solchen Gesellschaft beträgt 10,00 HRK, und der niedrigste Nennbetrag des Geschäftsanteils darf nicht weniger als 1,00 HRK betragen.
Um diese Art von Gesellschaft zu gründen, muss die Gründung in Form eines von einem Notar erstellten Protokolls erfolgen, das der Satzung beigefügt wird.
Gründung einer Zweigniederlassung (Tochtergesellschaft)
Unternehmen können außerhalb ihres Sitzes Zweigniederlassungen haben, in denen sie ihre Tätigkeit ausüben. Eine Zweigniederlassung ist keine juristische Person. Die Zweigniederlassung wird durch Beschluss des zuständigen Gesellschaftsorgans gemäß Gesellschaftsvertrag oder Firmenvertrag errichtet.
Der Beschluss zur Einrichtung einer Zweigniederlassung muss notariell beurkundet werden. Zweigniederlassungen werden unter einer eigenen Firma betrieben und sollten ihren Sitz und den Sitz des Gründers angeben. Ihre Tätigkeit begründet keine Rechte und Pflichten für sich selbst, sondern diese Rechte und Pflichten werden vom Gründer der Zweigniederlassung erworben.
Ausländische Unternehmen und Einzelunternehmer können in der Republik Kroatien auch über eine Zweigniederlassung tätig sein, wobei für deren Gründung und Eintragung dieselben Vorschriften gelten wie für von inländischen Unternehmen gegründete Zweigniederlassungen.
Wir begleiten und beraten Sie bei der Gründung eines Unternehmens, begleiten Sie sorgfältig durch alle Phasen der Unternehmensgründung und unterstützen Sie nach der Gründung mit Verwaltungs-, buchhalterischen und steuerlichen Beratungsleistungen.
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